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3 Komponenten - so setzt sich der Strompreis zusammen

13.02.2023

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Wenn man im Volksmund vom Strompreis spricht, dann meint man meist den Gesamtpreis, den ein Haushalt für den Stromverbrauch bezahlt. Dabei kann man schnell einmal übersehen, dass der Strompreis aus mehreren Komponenten besteht.

Der Strompreis setzt sich im Ganzen aus drei ganz wesentlichen Teilen zusammen. Zum einen aus der gelieferten Energie – das ist der Verbrauch in Kilowattstunden. Zum anderen aber aus den Netzgebühren, also dem verrechneten Aufwand für die Infrastruktur. Den dritten wesentlichen Anteil machen Steuern und Abgaben aus.

Strom - Netz - Steuern

Strom kommt nicht nur einfach aus der Steckdose. Bis die Energie einmal sicher und zuverlässig im Haushalt ankommt, sind sehr viele Prozesse im Spiel, die perfekt aufeinander abgestimmt sein müssen. Ein Teil davon ist die in Kraftwerken erzeugte Energie. Aber: nur rund 40-50 Prozent Anteil am Gesamtpreis macht der tatsächlich verbrauchte Strom aus. Der zweite große Posten sind die Netzentgelte, die an den Netzbetreiber abgeführt werden müssen.

Mit der Netznutzung leistet der Stromkunde einen Beitrag für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und natürlich den Betrieb eines leistungsfähigen Netzes. Aber auch für die Zählereinrichtung, Eichung und Zählerstandsermittlung wird ein kleines Messentgelt verrechnet. Gemeinsam mit den Netzverlustentgelten macht der Netzteil damit rund 20-30 Prozent des Gesamtpreises aus. Diese Netzverlustentgelte betreffen jene Energie, die bei der Stromübertragung aufgrund physikalischer Gründe verloren geht. Die Netzbetreiber müssen diese am Handelsmarkt wiederbeschaffen. Die Kosten werden aufgeteilt und in die Netzentgelte gerechnet.

Kein Einfluss des Netzbetreibers

Die Netzentgelte kann dabei aber nicht der Netzbetreiber selbst bestimmen. Diese unterliegen einem regulierten Markt und werden von der E-Control, einer unabhängigen und bundesweiten Aufsichtsbehörde festgelegt. So auch die Netzverlustentgelte: für das Netzgebiet Vorarlberg wird diese Energie zentral – wie mehrheitlich in Österreich – von der Austrian Power Grid (APG) beschafft. Weder die illwerke vkw, noch der Vorarlberger Netzbetreiber vorarlberg netz haben auf die Festsetzung der Netzverlusttarife, die den Endkunden in Vorarlberg verrechnet werden, einen Einfluss. Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage der Kostenbescheide, die von der E-Control erlassen werden. Festgelegt ist das in der sogenannten Systemnutzungsentgelt-Verordnung.

Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise im Großhandel, müssen die Netzbetreiber unter Aufsicht der E-Control die Netzverlustentgelte in diesem Jahr anpassen. Bei rund fünffach höheren Beschaffungskosten im Vergleich zum Vorjahr hat die österreichische Bundesregierung allerdings eine Stützung beschlossen. So wird die Umlage auf Österreichs Haushalte entschärft, Ab 1. März kommen dabei deutlich niedrigere Tarife als zuletzt zur Anwendung.

Steuern und Abgaben

Zu guter Letzt werden als dritter Teil der Stromkosten noch Steuern und Abgaben fällig. Dazu gehören Posten wie die Umsatzsteuer oder verschiedene Abgaben, z.B. zur Förderung erneuerbarer Energien.