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Sonnenenergie gemeinsam nutzen

24.03.2023

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Inzwischen entscheiden sich immer mehr Bewohner:innen für eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

Schritt für Schritt

PV-Anlagen sind nicht mehr ausschließlich Einfamilienhäusern vorbehalten – seit der „kleinen Ökostromnovelle“ können auch Mieter:innen bzw. Eigentümer:innen gemeinschaftlich eine PV-Anlage nutzen. Bis es schließlich so weit ist, müssen einige Aspekte geklärt werden: „Bevor ein Angebot eingeholt wird, sollte das Gespräch mit den Eigentümer:innen gesucht werden, um herauszufinden, wer Interesse an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage hat. Beispielsweise kann das bei der nächsten Hausversammlung besprochen werden“, erklärt Andreas Vonblon, Produktmanager Photovoltaik illwerke vkw. Seit einer Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2022 und der Tatsache, dass die PV als nützliche Verbesserung angesehen wird, müssen, je nach Projekt, nicht mehr alle Eigentümer:innen baulichen Veränderungen zustimmen – ein einstimmiger Beschluss wird aber empfohlen.

Hilfreiche Checkliste

Wer in eine PV-Anlage investieren möchte, egal ob auf dem Dach eines Einfamilienhauses oder einer Wohnanlage, sollte zunächst gewisse Voraussetzungen wie den Zustand und das Alter des Daches prüfen: „Ein Flachdach hält in der Regel 30 Jahre. Ist dieses bereits 15 Jahre alt wird von der Installation einer PV-Anlage eher abgeraten, da die Lebensdauer einer PV-Anlage bei 30 Jahren liegt. Satteldächer weisen meist eine längere Lebenserwartung auf“, berichtet Vonblon. Ein weiterer Punkt: „Objekte oder Bäume sollten keine Schatten auf die PV-Anlage werfen.“ Außerdem spielt auch die Leitungsführung vom Dach in den Keller eine wichtige Rolle: „So ist es zum Beispiel aus brandschutztechnischen Gründen nicht möglich, im Liftschacht Kabel zu verlegen. In älteren Gebäuden ist es mitunter notwendig, den Verteilerschrank auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.“

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Betrieb und Abwicklung

Die Energie aus der PV-Anlage ist als zusätzlicher „Stromlieferant“ zu verstehen – diese Energie steht aber nur bei ausreichender Sonneneinstrahlung zur Verfügung. Es brauchen daher alle Teilnehmer:innen weiterhin einen „herkömmlichen“ Stromlieferanten. Den gebäudeinternen PV-Tarif kann die Gemeinschaft eigenständig festlegen. Jedoch ist es ratsam, den PV-Strom preislich an einen Tarif wie den vkw Gemeinschaftsstrom zu binden – dieser ist garantiert günstiger als der Strom eines aktuellen Standardprodukts. Sich den Strom gegenseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen, wird nur bei sehr kleinen, familiären Gemeinschaften empfohlen. „Die Verteilung des PV-Stroms erfolgt dynamisch. Dafür wird die erzeugte Energie mittels Smart-Meter im 15-Minuten- Takt gemessen“, so Vonblon. Die Abrechnung kann im Zuge der jährlichen Betriebskostenabrechnung erfolgen. Wenn alle Eigentümer:innen teilnehmen, können die Verbrauchserlöse in den Reparaturfonds des Gebäudes einbezahlt werden – ein wirtschaftlicher Mehrwert für alle Eigentümer:innen. Der nicht im Haus benötigte Strom wird in das Netz eingespeist, die Vergütung kommt ebenfalls dem Fonds zugute.

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vkw bietet gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen als Komplettlösung an – diese umfasst die Planung, Finanzierung, Wartung und Instandhaltung. Die Kund:- innen vor Ort profitieren vom günstigen PV-Strom und haben weder Investitionskosten noch laufende Aufwände. Für die Umsetzung durch vkw gibt es Mindestanforderungen: So muss das Dach eine entsprechende Lebenserwartung vorweisen, eine Fläche von mindestens 200 m2 haben und das Gebäude über zumindest zehn Zählpunkte verfügen.